Mieten der Räumlichkeiten


 Das Jugendzentrum kann für private Zwecke sowie für Veranstaltungen von unterschiedlichen Institutionen zur Nutzung überlassen werden.

Dies ist nur von Dienstag - Freitag nach den Öffnungszeiten des Jugendzentrums möglich.

 

Hier gilt es unter anderem folgende Bedingungen zu beachten:

Mindestalter der mietenden Person: 18 Jahre

Ausschank von hochprozentigen Alkoholika verboten

Beachtung der Haus- und Brandschutzregeln
Rücksichtsvoller Umgang mit dem Inventar und Nachbarn
Anwesenheit der mietenden Person während der gesamten Veranstaltung
Abgabe einer vollständigen Gästeliste im Vorfeld der Feier (max. 50 Personen)
private Haftpflichtversicherung
Terminvergabe erfolgt nach persönlichem Gespräch mit den Mitarbeitenden
frühzeitige Anfrage des gewünschten Termins (zwei Wochen im Voraus)

 

Preis für private Veranstaltungen:

Kaution 450€
Nutzungsgebühr 250 €

 

Preis für Vereine und Institutionen: 

Kaution 250€
Nutzungsgebühr 100€

 

Der Vertrag zur Nutzungsüberlassung regelt alle weiteren Bestimmungen.

Bitte lesen Sie sich diesen im Vorfeld aufmerksam durch.

Alle weiteren Unterlagen erhalten Sie von den Mitarbeitenden des Jugendzentrums. 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Personal. 

 

Download
Vertrag zur Nutzungsüberlassung
Nutzungsüberlassung_JUZ Bobingen_final.p
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Unsere Öffnungszeiten:  

i. d. R. Dienstag - Samstag

15:00 - 20:00 Uhr

und über Telefon sowie Messenger-Dienste erreichbar. 

 

Jugendzentrum Bobingen

Jahnstraße 13

86399 Bobingen

Tel: 08234 90 24 77

Leitung - Mobil: 0157 59 61 56 62

stellv. Leitung - Mobil: 0157 53 22 29 29

juz-bobingen@kjr-augsburg.de